Teilnahmebedingungen für Klima-Projekte
an der Aktion „Gemeinsam für morgen“
1. Teilnahme & Voraussetzungen
Die Teilnahme ist ausschließlich über das offizielle Bewerbungsformular auf www.wir-hier-jetzt.com möglich. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Vereine aus den folgenden Regionen:
- Weser-Ems: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Leer, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund; Städte Emden, Leer und Oldenburg.
- Weser-Elbe: Landkreise Cuxhaven, Diepholz, Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Osterholz, Rotenburg, Stade und Verden; Städte Cuxhaven und Delmenhorst.
- Brandenburg/Rügen: Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming, Uckermark, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen.
Ein Verein kann nur jeweils ein Projekt einreichen.
2. Projekt-Kriterien
Das eingereichte Vereins-Projekt muss sich dem Klima- bzw. Umweltschutz widmen, einen gemeinschaftlichen Nutzen verfolgen und/oder den bewussten Umgang mit Energie für mehr Klimaschutz fördern.
Mögliche Themengebiete (Beispiele):
- Umweltbildung für Klein und Groß, Grüne Schule
- Gemeinschaftsgärten, Urban Gardening & Natur-Gärten in Kitas/Schulen
- Upcycling, Klimaküche, Renaturierungsmaßnahmen
- Vereinsheim energieeffizient oder sogar energieautark machen
- Mobilitätsalternativen niedrigschwellig zugänglich machen
Die Prüfung und Entscheidung, ob ein Projekt den genannten formalen bzw. thematischen Kriterien entspricht, obliegt der EWE AG.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Einzelpersonen, politische Parteien, Organisationen, Amts- und Mandatsträger sowie Fundraising- oder Charity-Veranstaltungen.
3. Auswahlverfahren & Voting
Alle Projekte, die den formalen bzw. thematischen Kriterien entsprechen, werden einer Jury vorgelegt. Diese erstellt je Region (Weser-Ems, Weser-Elbe, Brandenburg/Rügen) eine Vorauswahl von fünf Projekten. Diese Projekte werden für die zweite Phase des Wettbewerbs zum Voting auf die Website gestellt, um dort Stimmen von Usern zu sammeln.
4. Gewinne & Spendenübergabe
Die beiden Projekte je Region, die im festgelegten Zeitraum die meisten Stimmen sammeln, gewinnen eine Geldspende in folgender Staffelung (insgesamt werden sechs Spenden vergeben):
- 1. Platz: 5.000 €
- 2. Platz: 2.500 €
Gegebenenfalls wird ein:e Repräsentant:in der EWE AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften den Verein für eine symbolische Spendenübergabe besuchen (Kontaktaufnahme durch die Abteilung Konzernkommunikation der EWE AG). Entstehen bei der Spendenübergabe Fotos zu kommunikativen Zwecken, wird deren Verwendung in einer separaten Vereinbarung geregelt.
5. Pflichten der Teilnehmer & Gewinner
- Gemeinnützigkeit: Die teilnehmenden Vereine müssen ihre Gemeinnützigkeit bestätigen und nachweisen (z. B. durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes).
- Spendenbescheinigung: Im Anschluss an die Auszahlung der Spende (Überweisung auf das Vereinskonto) ist zwingend eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) abzugeben.
- Berichtspflicht: Im Falle eines Gewinns verpflichten sich die Vereine als Spendenempfänger, einen kurzen Bericht über die Verwendung der Spende und das damit erzielte Ergebnis zu verfassen (dient u.a. der internen Dokumentation).
6. Nutzungsrechte & Datenschutz
Der Gewinner-Verein erteilt mit der Teilnahme die Einwilligung, dass der EWE AG und ihren Beteiligungsgesellschaften das Recht zusteht, den oben genannten Bericht für die Online-Präsentation der Ergebnisse zu verwenden sowie auf den Social Media Kanälen der EWE AG (Instagram, YouTube, LinkedIn) und in Pressemeldungen zu veröffentlichen.
Alle teilnehmenden Vereine willigen mit ihrer Einreichung ein, dass die EWE Stiftung für weitere mögliche Kooperationen im Anschluss an den Wettbewerb Kontakt zu dem/der angegebenen Kontaktperson aufnehmen darf.
7. Sonstige Bedingungen
Die Gewinnchancen hängen in keiner Weise vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen ab. Eine Teilnahme über Lotterie- und Gewinnspieldienste ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss ist der 14. Dezember 2026.

